Stornierungsbedingungen
Kündigt der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn, hat der Vermieter Anspruch auf Entschädigung, wobei etwaige eingesparte Kosten berücksichtigt werden. Kann der Vermieter die Immobilie nicht erneut vermieten, beträgt diese Entschädigung 80 % der Miete. Der Vermieter wird sich jedoch nach Kräften bemühen, die Immobilie neu zu vermieten.
Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise bleibt der Mieter zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
Stornierungen oder Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.
