Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Allgemeines:
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über mietweise überlassene Ferienhäuser zur befristeten Beherbergung im Ferienhaus „Angelika“ Brandstraße 17b in Garmisch-Partenkirchen, im Ferienhaus „Lena“ Reintalstraße 1 in Garmisch-Partenkirchen und im Ferienhaus „Josefa“ Eibseestraße 45 in Grainau (Ferienhaus Trenkwalder).
2. Die Ferienhäuser dürfen maximal mit der bei der Buchung angegebenen Personenzahl belegt werden.
3. In allen Ferienhäusern herrscht Rauchverbot. Das Rauchen ist im Freien, auf Balkonen und Terrassen bei geschlossenen Balkon- bzw. Terrassentüren gestattet. Offenes Feuer ist im Gebäude und auf dem Grundstück, mit Ausnahme der zur Verfügung gestellten Grills/Grillplätzen, verboten.
4. Auf Nachbarn ist Rücksicht zu nehmen. Die allgemein geltenden Ruhezeiten sind einzuhalten.
5. Die Ferienhäuser sind entsprechend der auf der Homepage aufgeführten Ausstattungsmerkmale eingerichtet. Fotos, Grundrisse und Text auf der Webseite und sonstigen Werbematerialien dienen der realistischen Beschreibung. Die vollständige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt, insbesondere die tatsächliche Ausstattung und Aufstellung der Möbel kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
6. Bettwäsche und Handtücher sind nicht im Mietpreis enthalten. Wäschepakete, bestehend aus Bettwäsche, 1 kleinem und 1 großem Handtuch, können pro Person gegen ein zusätzliches Entgelt gebucht werden. Eine Zwischenreinigung während des Aufenthalts ist nicht vorgesehen, kann aber in Ausnahmefällen gegen ein zusätzliches Entgelt erworben werden.
7. Die Mitnahme von Haustieren ist bei der Buchung anzugeben. Der Vermieter erhebt ein zusätzliches Entgelt für Haustiere. Der Vermieter behält sich vor, eine zusätzliche Reinigungsgebühr bei erhöhtem Reinigungsaufwand zu erheben.
2. Anreise / Abreise:
1. Die Anreise erfolgt - sofern nicht anders vereinbart - ab 16:00 Uhr am Anreisetag.
2. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr - sofern nicht anders vereinbart - erfolgen.
3. Zur Abreise hat der Mieter die Wohnung inklusive aller überlassener Schlüssel in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben.
3. Bezahlung:
1. Sofern im Vertrag die Leistung einer Anzahlung vereinbart ist, ist diese in der vereinbarten Höhe innerhalb von sieben Tagen nach der Buchung zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird spätestens vier Wochen vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Gerät der Mieter mit einer der Zahlungen um mehr als 7 Tage in Verzug, so kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen und die reservierte Wohnung in dem Zeitraum anderweitig vermieten.
2. Im Buchungspreis ist der zum Zeitpunkt der Buchung geltende Steuersatz enthalten. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach den jeweiligen kommunalrechtlichen Vorgaben vom Mieter selbst geschuldet sind (z.B. Kurtaxe des Marktes Garmisch-Partenkirchen und der Gemeinde Grainau). Der Vermieter wird die geschuldete Kurtaxe des Mieters an den Markt bzw. die Gemeinde abführen.
4. Rücktritt durch den Mieter:
1. Tritt der Mieter vom Vertrag (Stornierung) vor Mietbeginn zurück, ist dem Vermieter eine Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen zu erstatten, diese beträgt bei nicht gelungener anderweitiger Vermietung 80 % des Mietpreises. Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
2. Reist der Mieter verspätet an oder bricht den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
3. Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen.
5. Pflichten des Mieters:
1. Der Mieter hat das Ferienhaus und das Inventar mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Für schuldhaft verursachte Schäden durch den Mieter oder seiner Begleitpersonen ist der Mieter erstattungspflichtig.
2. Eingetretene Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
3. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden.
4. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
6. Nutzungsbestimmungen für die Nutzung des Internetzugangs:
1. Dem Mieter wird für den Buchungszeitraum die Nutzung des WLAN-Zugangs zum Internet gestattet. Die Nutzung des WLAN wird dem Mieter kostenlos zur Verfügung gestellt und ist jederzeit widerruflich.
2. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
3. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges.
4. Der Vermieter behält sich vor, den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
5. Die Nutzung erfolgt durch Eingabe des WLAN Schlüssels. Der WLAN Schlüssel ist nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und darf in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, den WLAN Schlüssel geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht den WLAN Schlüssel zu ändern.
6. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden am Endgerät des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
7. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
8. Der Mieter wird insbesondere verpflichtet,
9. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Nutzungsbestimmungen beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.
7. Datenschutz:
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Homepage.
8. Schlussbestimmungen:
1. Fotos und Text auf der Webseite und sonstigen Werbematerialien dienen der realistischen Beschreibung. Die vollständige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nähesten kommt.
3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters, soweit zulässig.
Garmisch-Partenkirchen, den 18.04.2020